Protest bei der Synode

Erstellt von Kerstin Kempermann |

MAV bei Beratungen zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsgesetzes nicht gehört

Rastede, 21.11.2019 - Die Mitarbeitervertretung der Diakonie im Oldenburger Land und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Niedersachsen  (agmav)  haben zum Auftakt der Synode der oldenburgischen Kirche in Rastede vor dem Tagungsgebäude protestiert. Ihr Protest richtete sich gegen den Entstehungsprozess des "Kirchengesetzes zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechtes und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen". "Wir sind während der Beratungen zu dem Gesetz nicht gehört worden", fasste Rainer Stagge, Sprecher der agmav für die Region Nord-West, den Unmut der Protestierenden zusammen. "So konnten wir unsere Kritik zu einigen Detailfragen nicht einbringen", sagte er. Kurz vor der Synode hat es dann noch Gespräche mit Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis und dem Vorsitzenden des Rechts- und Verfassungsausschusses Hanspeter Teetzmann gegeben.

 

In seinem Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss hat der Synodale Hanspeter Teetzmann dann ausdrücklich der Mitarbeitervertretung für Hinweise gedankt, mit denen „für die Oldenburger Verhältnisse nachteilige Vorschläge für Verfahrensweisen abgewendet werden“ konnten. Diesem Dank schloss sich Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einredungsrede an.

 

Da für die niedersächsischen Kirchen seit dem 1. Januar 2015 keine gemeinsame Synode mehr besteht, liegt seitdem die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Anwendungsgesetz bei den einzelnen Landessynoden. Da eine gemeinsame Gerichtsbarkeit besteht, war vereinbart worden, bei einer Zustimmung zum Mitarbeitervertretungsrecht der EKD möglichst gleichlautende Bestimmungen zu verwenden.

 

Das Oldenburgische Kirchengesetz übernimmt hiermit nun das Mitarbeitervertretungsrecht der EKD in seiner jüngsten Fassung. Die Synode stimmt dem Gesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts am Donnerstag in erster Lesung zu.

 

 

 

Zurück