Freiheit wagen

Erstellt von Frerk Hinrichs |

Fachkongress der Straffälligenhilfe plädiert für Alternativen zur Haft

Berlin / Oldenburg, 19. Nov. 2019 - In Deutschland werden zu viele Menschen eingesperrt, stellen Kriminologen immer wieder fest. Obwohl vier von fünf Urteilen auf eine Geldstrafe befinden, landen viele dieser Verurteilten in Haft, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen können. Dies betrifft insbesondere Menschen, die über wenig Einkommen oder Vermögen verfügen. Schätzungen zufolge werden bundesweit jedes Jahr 50.000 Menschen eingesperrt, obwohl das Gericht ein anderes Urteil ausgesprochen hat. Die Haftdauer richtet sich nach der Höhe der ausstehenden Geldstrafe. Dabei wird die Anzahl der Tagessätze in Hafttage umgerechnet. Auf diese Weise sind jeden Tag des Jahres weit mehr als 4.000 Menschen inhaftiert, die eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten.

 

Haftstrafen sollen den Verurteilten strafen, die Allgemeinheit vor den Tätern schützen und zur Resozialisierung beitragen. Doch bessert das Gefängnis die Menschen wirklich? Gelingt Resozialisierung auch bei kurzen Haftstrafen, fragen die Fachleute der Straffälligenhilfe bei einem bundesweit ausgeschriebenen Kongress vom 25. bis 27. November in Mainz. Muss die Allgemeinheit vor Menschen geschützt werden, die wiederholt durch Bagatelldelikte auffallen? Ab wann sind Haftstrafen gerechtfertigt und wann versprechen sozialpädagogische Maßnahmen mehr Erfolg, diskutieren die Fachleute. Und welche Alternativen zu strafrechtlichen Sanktionen gibt es überhaupt?

 

Das Podium der Fachwoche Straffälligenhilfe ist hochkarätig besetzt, freut sich der Vorsitzende des Vorbereitungskreises, Kai Kupka. In der Fachwelt kommt das gut an. „Die Anmeldezahlen übersteigen unsere Erwartungen. Wir haben wohl einen Nerv getroffen,“ überlegt Kupka. An vielen Stellen sehen Fachleute Reformbedürftigkeit und haben sich deshalb zu dem Thema „Freiheit wagen. - Alternativen zur Haft.“ angemeldet.

 

„Es ist die Aufgabe des Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET), die Situation von Straffälligen kritisch in den Blick zu nehmen und zu beobachten, wo sich in der Praxis Missverhältnisse wie bei den Ersatzfreiheitsstrafen entwickeln,“ betont Rolf Keicher, Geschäftsführer von EBET.

 

Die Vorträge beleuchten das Themenfeld aus theologischer, sozialwissenschaftlicher, politischer, ethischer und sozialarbeiterischer Perspektive. 

 

Veranstalter sind der Ev. Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET), die Kath. Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS) und Diakonie Deutschland.

 

Das vollständige Programm finden sie unter

www.fachwoche.de/images/fachwoche_2019-web.pdf

 

Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte an:

Rolf Keicher

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e. V. (EBET)

Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe

Telefon: 030 / 65211-1652

E-Mail: ebet@diakonie.de

 

Kai Kupka erreichen Sie unter:

Referent für Straffälligenhilfe im 

Diakonischen Werk Oldenburg

Kastanienallee 9-11

26121 Oldenburg

Tel. 0441 / 21001-81

kai.kupka@diakonie-ol.de

 

 

 

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